Anhang zur Satzung
Anhang zur Satzung des Tennisclub Blau - Weiß Wahlscheid e.V.
Auf Beschluss der Mitgliederversammlung des Tennisclubs Blau - Weiß Wahlscheid vom 26. Februar 2021 wird die Beitragserhebung ab dem 1. März 2021 wie folgt festgelegt:
1. Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr entfällt bis auf weiteres.
2. Jahresbeitrag
Der Jahresbeitrag ist wie folgt aufgeschlüsselt:
Alle Beträge in Euro | |
Aktive Mitglieder ab 18 Jahre: | 255,00 |
Neue Mitglieder ab 18 Jahre im ersten Jahr: | 125,00 |
Inaktive Mitglieder: | 35,00 |
Jugendliche ab 14 Jahre: Azubis/Studenten/Ersatzdienstleistende und Wehrpflichtige |
90,00 |
Jugendliche bis 13 Jahre: | 60,00 |
Ehepaare bzw. eheähnliche Gemeinschaften: | 450,00 |
Schnuppertarif Erwachsene für einen Monat: Der Monat ist frei wählbar. Max. 2 Monate im Jahr. |
50,00 |
Begrenzte Spielerlaubnis Sie gestatten diesem Spieler, lediglich das offizielle Mannschafts-Training (1 Mal pro Woche) und die Medenspiele auf ihrer Tennisanlage zu bestreiten und erheben dafür einen geminderten Beitrag. |
90,00 |
Engagementbeitrag Alle aktiven Mitglieder ab 18 Jahren* haben 4 Stunden zu leisten, ersatzweise werden 10 € je nichtgeleistete Stunde berechnet. * es gilt das Alter das im lfd. Jahr erreicht wird!!! |
40,00 |
Der Stichtag der Altersbegrenzung ist der 31.12. des Geschäftsjahres.
Hier geht's zum Aufnahmeantrag des TC Blau-Weiss Wahlscheid.
3. Sonderregelungen
Alle Gäste und inaktiven Mitglieder erhalten im Clubhaus für 10 Euro eine Tageskarte. Die Tageskarte berechtigt zur Benutzung der Clubanlage für einen Tag bei Einordnung in den normalen Spielbetrieb. Bei entsprechender Platzkapazität und in Abstimmung mit dem Vorstand können Gäste auch untereinander spielen.
26.02.2014
Wenn es zur Pflege und Instandhaltung der Clubanlage erforderlich sein sollte, kann durch Beschluss in der Mitgliederversammlung von jedem aktiven Mitglied die Zahlung einer Umlage verlangt werden.
4. Wechsel des Mitgliederstatus
Die Meldung vom aktiven zum inaktiven Mitglied muss dem Vorstand bis zum 31. März jeden Jahres schriftlich vorliegen. Eine Umlage wird bei Reaktivierung eines inaktiven Mitglieds jedoch nach erhoben, soweit diese während der Clubzugehörigkeit des inaktiven Mitgliedes, von den aktiven Mitgliedern zu zahlen war.
5. Konto-Nummern des Tennisclub Blau-Weiß Wahlscheid e.V.
VR Bank Rhein-Sieg: IBAN DE 70 3706 9520 2300 2630 14
6. Verspätete Beitragszahlung
Bei Zahlung des jeweiligen Jahresbeitrages nach dem 31. März wird ein Zuschlag von 35 % erhoben.
7. Beendigung der Mitgliedschaft
Die Beendigung der Mitgliedschaft durch Kündigung (lt. Satzung §4 einen Monat vor Jahresabschluss), ist erst mit Rückgabe der Vereinsschlüssel rechtswirksam.
8. Aufgabengebiet 2. Vorsitzende / Kommunikation
Auf Beschluss der Mitgliederversammlung vom 14.02.2014 wird dem 2. Vorsitzenden das Aufgabengebiet „interne & externe Kommunikation“ fest zugeordnet.
Der 2. Vorsitzende wird über seine Tätigkeit im Rahmen des Jahresberichts des Vorstandes auf der Mitgliederversammlung berichten.